Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie müssen in bestimmten Fällen auf Verlangen der Zollbehörden eine Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistung wird zum Beispiel erforderlich, wenn Sie in das Zollgebiet eingeführte Waren
Die Sicherheitsleistung deckt in der Regel den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag und die anderen Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr der Waren ab.
Sie müssen die Sicherheit leisten, wenn Sie Zollschuldner im Sinne des Gesetzes sind oder werden können.
Wenn Sie öfter Waren einführen und diese in oben genannter Form behandeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei den Zollbehörden beantragen, dass Sie, anstatt für jeden Vorgang einzeln, eine Gesamtsicherheit für mehrere Vorgänge leisten.
Wenn Sie die Gesamtsicherheit leisten oder beantragen, kann die Zollbehörde unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass der Betrag der Gesamtsicherheit reduziert wird oder ganz entfällt.
Wenn Sie Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen und/oder dort behandeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtsicherheit beantragen. Der Betrag kann gegebenenfalls verringert werden oder entfällt.
Um eine Bewilligung zur Leistung einer Gesamtsicherheit zu beantragen, müssen Sie einen Antrag stellen.
örtlich zuständiges Hauptzollamt
Wenn Sie für mehrere Vorgänge eine Zollabgabe leisten oder ein Zollverfahren absichern müssen, können Sie unter folgenden Voraussetzungen die Zahlung einer Gesamtsicherheit beantragen:
Außerdem muss 1 der 3 folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
Wenn Sie eine Gesamtsicherheit leisten müssen, können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Verringerung des Sicherheitsbetrags beantragen oder ganz von der Sicherheitsleistung befreit werden.
Voraussetzung für eine Reduzierung auf 30 Prozent bei entstandenen Zollabgaben ist:
Voraussetzungen für eine Reduzierung auf 50 Prozent, 30 Prozent oder eine Befreiung bei möglicherweise entstehenden Zollabgaben sind:
Sie müssen immer den „Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil I und II“ dem Hauptantrag (Formular 0597) beifügen.
Wenn Sie Ihre praktische und berufliche Befähigung nachweisen müssen:
Wenn Sie eine Verringerung oder eine Befreiung beantragen wollen:
Für Sie entstehen keine Kosten.
Es gibt für Sie keine Fristen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 17 Wochen.
Bundesministerium der Finanzen