Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr befördern möchten. Hierfür können Sie einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
Beim Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist folgende Unterscheidung zu beachten:
Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Genehmigung von der zuständigen Genehmigungsbehörde. Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt höchstens 10 Jahre. Nach Ablauf können sie eine Wiedererteilung beantragen.
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefgkostv/BJNR216800001.html
Die Antragsfrist kann gemäß § 12 Absatz 5 – 7 Personenbeförde-rungsgesetz zwischen 3 und 12 Monaten variieren.
Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) einlegen.
Stellen mehrere Unternehmen einen Genehmigungsantrag für denselben Linienverkehr, entscheidet die Genehmigungsbehörde in einem Auswahlverfahren, welcher Antrag dem öffentlichen Verkehrsinteresse am besten entspricht.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Montag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
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Sonntag geschlossen