Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Wenn Sie im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.
In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.
Wenn Sie eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kontaktstelle nennen, die jederzeit erreichbar ist.
Die Kontaktstelle können Sie über das Melde- und Informationsportal des BSI benennen:
Hinweis: Wenn Sie keine Kontaktstelle benennen, kann das BSI die Registrierung selbst vornehmen und die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes darüber informieren.
Sie müssen eine Kontaktstelle benennen, wenn Ihre Organisation Kritische Infrastrukturen betreibt, das heißt:
Sie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Das BSI erhebt keine Kosten für die Benennung der Kontaktstelle.
Sobald sie erstmalig oder erneut als Betreiberin oder Betreiber einer kritischen Infrastruktur gelten, müssen Sie spätestens am nächsten darauf folgenden Werktag eine Kontaktstelle benennen.
Die Bearbeitung Ihrer Meldung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Wenn Sie „Anlage 2“ ausfüllen, erklären Sie damit nicht, dass Sie Betreiberin oder Betreiber Kritischer Infrastruktur sind. Verwenden Sie die „Anlage 2“ auch dann, wenn Sie meinen, dass Sie nicht unter die Regelungen fallen. Das BSI nimmt die entsprechende Einteilung vor.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Montag: 08:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr