Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
► Online beantragen |
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Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt |
Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) können
sein.
Wenn Sie anhand der hier gegebenen Informationen noch nicht genau wissen, welche Vermessungsart für Sie zutreffend ist, können Sie über diesen Online-Antrag eine allgemeine Beratung anfordern. Das für Sie zuständige Katasteramt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie zu der für Sie passenden Vermessungsleistung zu beraten.
Wollen Sie die Liegenschaftsvermessung durch eine niedersächsische Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen lassen, wenden Sie sich zur weiteren Beratung direkt an diesen.
Die Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) erfolgt jederzeit über diesen Online-Antrag.
Im Zuge des Verfahrens wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des zuständigen Katasteramtes mit Ihnen in der Regel telefonisch in Verbindung setzen und eine Beratung zu Ihrem Anliegen durchführen. Anhand dieser Beratung kann es zu einer differenzierten (kostenpflichtigen) Beantragung einer Liegenschaftsvermessung kommen. Vor dem Entstehen einer Kostenpflicht erhalten Sie stets einen Hinweis.
Grundstücksvermessungen (Liegenschaftsvermessung) werden in Niedersachsen durchgeführt von:
Da es sich um eine zunächst unverbindliche Beratungsleistung handelt, sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Keine
Kostenart: variabel
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühren
Bemerkung:
Allgemeine Beratungen bis zu einem zeitlichen Umfang von 30 Minuten sind kostenfrei.
Aufwändige Beratungen zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung), die deutlich über 30 Minuten hinaus gehen, werden auf der Grundlage von Stundensätzen gemäß § 4 Abs. 3 der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abgerechnet.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Katasteramtes wird Sie darauf hinweisen, wenn die weitere Beratung aufgrund der zeitlichen Überschreitung von 30 Minuten kostenpflichtig wird.
Beratungen zu laufenden Verwaltungsverfahren sind in der Regel kostenfrei.
Keine
Der Beginn der Bearbeitung eines Antrags auf „Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung“ erfolgt je nach Auftragslage. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des zuständigen Katasteramtes wird sich zeitnah unter den von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen melden.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Onlinebeantragung möglich: Ja
Online Dienst: Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt |
Keine
Aufwändige Beratungen zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung), die deutlich über 30 Minuten hinaus gehen, werden auf der Grundlage von Stundensätzen gemäß § 4 Abs. 3 der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abgerechnet.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Katasteramtes wird im persönlichen Gespräch darauf hinweisen, bevor eine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) kostenpflichtig wird. Beratungen zu laufenden Verwaltungsverfahren sind in der Regel kostenfrei.
Aus einer „Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Flurstücksvermessung)“ erfolgt in der Regel ein differenzierter, kostenpflichtiger Vermessungsantrag.
MI Referant 44
Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr
Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung