Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 im Bereich der Literatur Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke durch ein projektbezogenes Stipendium zu unterstützen. Das Stipendium soll die Geförderte/den Geförderten in die Lage versetzen, verstärkt an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen. Der Produktionsort der geförderten Übersetzung kann frei gewählt werden. Das Stipendium soll mit der Übersetzung einer hochdeutschen Publikation in eine Fremdsprache bzw. mit der Übersetzung eines fremdsprachigen Werkes ins Hochdeutsche den Kulturaustausch fördern.
Die Höhe des Stipendiums für Übersetzungen beträgt bis zu 7.800 Euro.
Die Förderentscheidung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderempfehlungen erarbeitet die Niedersächsische Literaturkommission.
Falls Sie Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt haben, haben Sie als Antragstellerin/ Antragsteller bzw. Zuwendungsempfängerin/ Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von einer positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 32,
Leibnizufer 9,
30169 Hannover.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.
Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Gefördert werden können:
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.
Nicht möglich.
Ministerium für Wissenschaft und Kultur