Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:
Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.
Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche und / oder Terrorismusfinanzierung elektronisch melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.
Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.
Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie:
Wichtig ist, dass die Angaben über Gültigkeit des Dokuments sowie Ausweisnummer, Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit ersichtlich sind. Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert.
Identifizierung durch alternative Dokumente:
Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft:
Natürliche Person:
Sonstige Registrierungsdokumente:
Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten:
Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten:
Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.
Formulare: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Es werden keine anfechtbaren Verwaltungsakte erstellt und bekanntgegeben.
Bei der Registrierung in goAML handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt. Rechtsbehelfe gegen die Registrierung sind nicht vorgesehen.
Es gibt folgende Hinweise:
Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens ab dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren. Diese Pflicht kann auch schon früher gelten, wenn der neue Informationsverbund der FIU vor dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wird. Die Inbetriebnahme wird durch das BMF im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Bundesministerium der Finanzen