Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Deutscher Weinbrand darf nur mit einer Amtlichen Prüfungsnummer in den Verkehr gebracht werden. Zur Erteilung der Prüfungsnummer muss der Weinbrand analytisch untersucht werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit