Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beobachtet die Märkte für Getreide, Futtermittel, Fette, Milch und Zucker in Deutschland und berichtet regelmäßig über sie. Dafür bezieht sie sich auf Daten von Erzeugern, Erzeugervereinigungen, Be- und Verarbeitungsbetrieben sowie Handelsbetrieben der
Wenn Sie in einem der oben genannten Wirtschaftszweige unternehmerisch tätig sind, sind Sie verpflichtet, der BLE regelmäßig zu berichten.
Bei den Preismeldungen berichten Sie über die Ein- oder Verkaufspreise bestimmter Lebensmittel:
Zusätzlich berichten Sie auch über die hergestellte Menge an Milchpulver, angereichert mit Pflanzenfett. Die Preismeldungen müssen Sie grundsätzlich monatlich abgeben.
Große Verarbeitungsunternehmen und große Unternehmen:
Große Mühlen verarbeiten jährlich mehr als 200.000 Tonnen Brot-getreide,
Hersteller und Herstellerinnen von Mischfutter für Nutztiere, die jährlich mehr als 5 000 Tonnen Melasse als Rohstoff beziehen.
Nur für sogenannte Großunternehmen der Fettwirtschaft sowie Molkereien, große verarbeitende Unternehmen von Butter, Käse und Fleisch sowie große Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) sind wöchentliche Preismeldungen erforderlich.
Große Unternehmen des LEH haben einen jährlichen Umsatz von mehr als EUR 7 Milliarden.
Große Verarbeitungsunternehmen haben einen jährlichen Umsatz von mehr als EUR 250 Millionen.
Große Molkereien stellen mehr als 250.000 Tonnen Konsummilch und/oder mehr als 20.000 Tonnen Sahne und/oder mehr als 2.000 Tonnen schnittfestem Mozzarella her.
Große Unternehmen der Fettwirtschaft stellen jährlich mehr als 5.000 Tonnen Milchpulver, angereichert mit Pflanzenfett, her.
Befreiung von der Meldepflicht:
Darüber hinaus gibt es auch Unternehmen, für die die Meldepflicht nicht gilt. Folgende Unternehmen sind von dieser befreit:
Hersteller und Herstellerinnen von chemischen oder pharmazeutischen Produkten, von Hefe, Mischfutter für Nutztiere, sowie große Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Preismeldungen an die BLE zu machen.
Sie machen Ihre Preismeldung über „LM-Preise“. In dem Online-Meldeverfahren geben Sie Ihre Daten über ein Online-Formular ein.
Nachdem Sie das Online-Formular vollständig ausgefüllt haben, senden Sie es ab. Sie erhalten eine Sendebestätigung.
Meldepflichtig sind Hersteller und Herstellerinnen von chemischen oder pharmazeutischen Produkten, von Hefe und von Mischfutter für Nutztiere sowie große Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft.
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Fristen zur Meldungsabgabe variieren je nach Wirtschaftszweig:
Preismeldung:
Nach Abgabe der Daten, erhalten Sie direkt eine Meldung über die Übermittlung in LM-Preise.
Ihre persönliche Bearbeitungsdauer kann je nach Meldungsart von 2 Minuten zu 2 Stunden variieren. Die Bearbeitungszeit hängt von der elektronischen Aufarbeitung und der Vielzahl der einzelnen Meldetatbestände ab.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)