Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
► Online beantragen |
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→ Online Antrag auf Anerkennung als Sachverständigen nach der Verordnung über Gashochdruckleitungen |
Sachverständige für den Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) sind Personen, die von der zuständigen Stelle für die Überprüfung der technischen Sicherheit von Gashochdruckleitungen auf Grund eines schriftlichen Antrags nach dieser Verordnung anerkannt worden sind.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Es werden Nachweise benötigt über:
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 35 an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 11 Abs. 2 GasHDrLtgV i.V.m. § 42 a Abs. 2 VwVfG
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz