Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Bei einem Umzug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) in einen europäischen Mitgliedstaat können Sie Waren, die zu Ihrem Haushalt gehören, unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei einführen. Solches Umzugsgut wird auch als Übersiedlungsgut bezeichnet.
Als Übersiedlungsgut gelten
Nicht als Übersiedlungsgut gelten
Bei der Einfuhr müssen Sie zudem beachten, ob in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verbote bestehen, zum Beispiel bei Waffen und Munition oder artengeschützten Tieren.
Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.
Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:
Zollstelle / Hauptzollamt
Erforderlich ist ein Nachweis, dass Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in die Europäische Union verlagert haben. Der Nachweis kann erbracht werden zum Beispiel durch
gegebenenfalls weitere Unterlagen wie
bei Fahrzeugen und Flugzeugen:
bei Waffen:
Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.
Wenn Sie Übersiedlungsgut bereits vor Ihrem Umzug einführen, müssen Sie eine Sicherheit leisten.
Dienstvorschrift Übersiedlungsgut des Bundesministerium der Finanzen (Z 0803), Absatz 1
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium der Finanzen