Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie beabsichtigen die Benennung, den Wechsel oder die Abmeldung der vertretungsberechtigten Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt?
In diesem Fall müssen Sie eine Mitteilung an die zuständige Behörde übersenden.
Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.
Ändert sich der Strahlenschutzverantwortliche, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Der Mitteilung müssen die entsprechenden Nachweise beiliegen.
Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.
Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit - Qualität)
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Klage
Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Zuständige Stellen |
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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) |
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück |