Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Der Betrieb einer Weiterbildungsstätte für Heilberufe in der Pflege ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Pflegekammer.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entsprechend Nr. 14 an.
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
ListID: 851 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)