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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Durchgeführte Instandsetzung melden
Keine Treffer
Bezeichnung:
Durchgeführte Instandsetzung melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.

Verfahrensablauf

Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Voraussetzungen

Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen des MEN

Fachlich freigegeben durch

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
 

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)
Adresse:
Goethestraße 44
30169 Hannover
Telefon:
0511 1266-0
Fax:
0511 1266-300


Fotos v.o.n.u.: k.A.