Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Eine Übertragung der nach § 6 Postgesetz (PostG) erteilten Lizenz für Postdienstleistungen bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Stelle.
Die Übertragung ist zu Versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass:
Weitere Informationen zum Thema „Lizenz für Postdienstleistungen“:
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Übertragung ist formlos und in Schriftform mitzuteilen.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr