Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie Briefsendungen, also adressierte schriftliche Mitteilungen von nicht mehr als 1.000 Gramm, gewerbsmäßig für andere befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz.
Beförderung bedeutet
von Briefsendungen.
Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellen.
Wenn Sie Briefsendungen gewerbsmäßig befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. Diese bekommen Sie auf Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Den Antrag können Sie elektronisch oder in Papierform stellen.
Elektronisches Antragsverfahren:
Papierverfahren:
Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.
Die Gebühren für das Lizenzierungsverfahren betragen zwischen EUR 350,00 und EUR 700,00.
Sie dürfen erst Briefsendungen gewerblich für andere befördern, wenn Ihnen eine Lizenz erteilt wurde.
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monate. Die Dauer der Bearbeitung hängt wesentlich davon ab, wie schnell Sie die nach dem Antrag angeforderten Nachweise einreichen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie