Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit der Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Laufbahnbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Niedersachsen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen Studienabschlusses mit dem Niedersächsischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt bzw. einer in einem anderen Bundesland erworbenen Lehrbefähigung mit der niedersächsischen Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehrbefähigung ist nicht erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.
Wenn Sie in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden möchten, haben Sie in einem anderen Bundesland ein Lehramtsstudium mit der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education abgeschlossen.
Wenn Sie in den Schuldienst eingestellt werden wollen, haben Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Online-Dienste vorhanden: Nein
Niedersächsisches Kultusministerium
Telefonische Erreichbarkeit: