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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Keine Treffer
Bezeichnung:
Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

 

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

 

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Im Landkreis Emsland ist die Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verlagert worden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover)

oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,

in der der Wohnsitz liegt.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

07.07.2020


Fotos v.o.n.u.: k.A.