Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen. Unter Heimarbeit zählt zum Beispiel die Durchführung von Produkttests und Übersetzungstätigkeit. In der Liste müssen Sie:
Die Liste müssen Sie (bei schriftlicher Übermittlung in dreifacher Ausfertigung) halbjährlich der zuständigen Stelle innerhalb der Abgabefrist übermitteln.
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.
Wer Personen in Heimarbeit beschäftigt, muss eine Liste führen, in die alle Personen, die mit Heimarbeit oder mit ihrer Weitergabe beschäftigt werden, aufgenommen sind.
Die Heimarbeitsliste können Sie postalisch, per E-Mail oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden.
schriftlicher Ablauf:
Online Ablauf:
Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung