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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Hunderegister Abmeldung wegen Verlust des Hundes
Keine Treffer
Bezeichnung:
Hunderegister Abmeldung wegen Verlust des Hundes
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei Verlust eines im Hunderegister gemeldeten Hundes ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Verlust des Hundes zu erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)



Fotos v.o.n.u.: k.A.