Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung versichert:
Die Unfallversicherung gilt für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Anmeldung sowie die Zahlung des Beitrags verantwortlich. Für die Anmeldung müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) folgendes mitteilen:
Folgende Unternehmen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG), die Teil der SVLFG ist:
Wenn Sie Ihr Unternehmen bei dem örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden, ist in der Regel keine separate Anmeldung zur Unfallversicherung nötig. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an die Unfallversicherung weitergeleitet.
Unternehmerinnen und Unternehmer landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Unternehmen sind nach dem Gesetz bei der LBG pflichtversichert.
Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich ist der Unternehmensschwerpunkt. Es besteht kein Wahlrecht.
Sie gründen oder übernehmen ein land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen? Dann müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden.
Die Anmeldung bei der SVLFG verläuft für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch. Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft weiter.
In allen anderen Fällen können Sie die Anmeldung online oder schriftlich bei der SVLFG vornehmen. Dies betrifft insbesondere die bodenbewirtschaftenden Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:
Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:
Es besteht eine Meldepflicht bei:
Für den Antrag müssen Sie zunächst keine Unterlagen einreichen. Im Einzelfall fordert die SVLFG Unterlagen von Ihnen nach der Anmeldung an.
Es fallen für die Meldung keine Kosten für Sie an.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung