Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Identifikationschips werden von der zuständigen Stelle implantiert.
Auf dem Chip sind dabei die Daten über Hund und Halter festgehalten. Diese Angaben werden im amtlichen niedersaächsischen Hunderegister zusammengeführt, um gegebenenfalls den Halter ermitteln zu können.
Falls der Hund bereits über einen Chip verfügt (z. B. für den EU-Heimtierausweis oder für das Tasso-Register), ist die Chip-Nummer zusammen mit den Angaben zum Halter und zum Hund an das zentrale Register zu melden. Der Hund muss nicht erneut gechippt werden. Die alte Chip-Nummer behält ihre Gültigkeit.
Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.
Die Zuständigkeit liegt bei der praktizierenden Tierärztin und dem praktizierenden Tierarzt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen Gebühren von ca. 50,00 Euro an.
Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, muss gechippt sein. Für das Chippen der Hunde gibt es keine Übergangsregelung, es muss also so schnell wie möglich erfolgt sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum neuen Gesetz über das Halten von Hunden. Für eine Mitteilung mit Angaben zum Halter des Hundes nutzen Sie bitte folgendes Formular.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung