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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Baugenehmigung Erteilung
Bezeichnung:
Baugenehmigung Erteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Bauauskunft online

Verfahrensablauf

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

ab dem Tag der Erteilung

Geltungsdauer: 3 Jahre

Anträge / Formulare

Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

Was sollte ich noch wissen?

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Stelle:
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege
Adresse:
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen (Ems)
Postanschrift:
Postfach 2060
49803 Lingen (Ems)
Telefon:
0591 9144-631
Fax:
0591 9144-643
Webadresse:
Fahrstuhl:
ja
rathaus
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2  Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156  Gebühren: ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Anrede:
Herr
Name:
Sven Plaumann
Raum:
503
Telefon:
0591 9144-634
0591 9144-641
Bezeichnung:
Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)
Seitenanzahl:
2
Download:
PDF: Formular 'Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)' Interaktives PDF: Formular 'Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)'
Bezeichnung:
Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
Seitenanzahl:
3
Download:
PDF: Formular 'Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
' Interaktives PDF: Formular 'Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
'
Bezeichnung:
Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
Seitenanzahl:
5
Download:
PDF: Formular 'Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)' Interaktives PDF: Formular 'Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)'
Bezeichnung:
Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
Seitenanzahl:
2
Download:
PDF: Formular 'Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)' Interaktives PDF: Formular 'Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)'
Bezeichnung:
Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
Seitenanzahl:
2
Download:
PDF: Formular 'Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)' Interaktives PDF: Formular 'Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)'


Fotos v.o.n.u.: k.A.