Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wer mit Tierseuchenerregern arbeiten, insbesondere Versuche, Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten oder Fortzüchtung vornehmen und/oder Tierseuchenerreger erwerben oder abgeben will, bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Neben dem schriftlichen Antrag sind
einzureichen. Desweiteren wird Vorort die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen überprüft.
Die Gebühren betragen je nach Aufwand 40,00 bis 225,00 Euro. Hinzu kommen Auslagen wie Reisekosten.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird vor Ort überprüft.
Änderungen in der Leitung oder räumliche Veränderungen, die nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen, sind unverzüglich anzuzeigen.