Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit der IARS-Berechtigung (Independent Airworthiness Review Staff) können Sie Tätigkeiten als Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt, ausführen. Bei der Ersterteilung beantragen Sie auch die Anmeldung zu den notwendigen Prüfungen.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine bereits erhaltene Berechtigung zu verlängern oder zu erneuern.
Bei der Beantragung geben Sie Daten zur antragstellenden Person sowie zu Ihrer gültigen Teil-66-Lizenz an.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist für die Beantragung, Verlängerung oder Erneuerung der IARS-Berechtigung zuständig.
Den Antrag auf IARS-Berechtigung können Sie online über das Bundesportal stellen.
Wenn Sie als Lufttüchtigkeitspersonal in eigenem Namen handeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung (IARS-Berechtigung) dazu beantragen, verlängern oder erneuern lassen.
Die Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal beantragen, verlängern oder erneuern müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Online-Antrag:
Hinweise zur Ersterteilung:
Hinweise zur Verlängerung oder Erneuerung:
Hinweis: Spätestens beim Prüfungsantritt müssen Sie über eine gültige Teil-66-Lizenz verfügen.
für die Erteilung:
für die Verlängerung oder Erneuerung:
bei Vertretung:
Hinweis:
Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.
Welche Unterlagen in ihrem Fall er
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)