Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten.
Über Einzelheiten zum PNG informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vermittelt
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Text überprüft durch das Bundesministerium für Gesundheit
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Telefon: +49 30 3406066-02
Servicezeiten:
Mo - Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Schreibtelefon
Telefon: +49 30 3406066-09
E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de
E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de
Gebärdentelefon Video over IP / ISDN-Bildtelefon
Telefon: +49 30 3406066-08