Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Seit 1998 ist das "Biosphärenreservat" im Bundesnaturschutzgesetz als eigene Schutzgebietskategorie (wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete etc.) aufgenommen.
Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg. Es besitzt eine Gesamtgröße von rund 56.760 Hektar. Innerhalb des Gebiets wurden rund 34.010 Hektar zum EU-Vogelschutzgebiet erklärt. 21.780 Hektar sind - teilweise in Überdeckung mit dem Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet.
Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen gemeinsam mit den hier lebenden und arbeitenden Menschen eine wirtschaftliche Form der Landnutzung entwickelt und umgesetzt werden soll, die zugleich dem Schutz und der Pflege einer lebenswürdigen Umwelt und bestimmter Lebensräume für Pflanzen und Tiere dient.
Außerdem sollen Biosphärenreservate Forschungs- und Bildungszwecken dienen.
Um allen Zielen gerecht werden zu können, gliedern sie sich - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in verschiedene Zonen. Biosphärenreservate sind rechtsverbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
Die Ziele des Biosphärenreservats gehen weit über den Schutz der Natur hinaus. Es soll Chancen für ein neues Miteinander von Mensch und Natur und Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung der Region eröffnen. So findet sich im Biosphärenreservatsgesetz eine Reihe von Aussagen zu regionalen Belangen, zur Förderung der regionalen Entwicklung, zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Akteure im Gebiet und zur Einwerbung von Fördergeldern. Aber auch die gebietsbezogene Information, Umweltbildung und Forschung gehören zu den gesetzlich verankerten Zielen des Biosphärenreservats. Für die touristische Entwicklung des Gebiets gibt das Biosphärenreservat neue Impulse.
Die Zuständigkeit liegt bei der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachten werden.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz