Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Jede Ersteintragung der beruflichen Verhältnisse
wird bei Erfassung im Berufsregister von den Mitarbeitern auf die Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht überprüft. Beratungs- und Gestaltungshilfe bei der Lösung berufsrechtlicher Fragen steht dabei im Vordergrund.
Die Datenerfassung bildet darüber hinaus die Grundlage für die ordnungsgemäße Erledigung weiterer Aufgaben der zuständigen Stelle. Dies gilt unter anderem für das Nachweisverfahren bei der Berufshaftpflichtversicherung, die Aufrechterhaltung der Bestellungs- und Anerkennungsvoraussetzungen, Kundmachungsfragen, Siegelgestaltung und die Beitragserhebung.
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr