Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Seit dem 1. Juli 2011 können Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen und stärkt das Allgemeinwohl.
Mögliche Gründe für den Bundesfreiwilligendienst sind:
Wenn Sie sich für ein Engagement im sozialen, kulturellen, ökologischen oder in einem anderen gemeinwohlorientierten Bereich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes interessieren, informieren Sie sich bitte zunächst über mögliche Einsatzbereiche und Einsatzstellen.
Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:
Im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ werden neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen jährlich bis zu 10.000 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, d. h. der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet.
Die Zuständigkeit liegt bei den Einsatzstellen und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der jeweiligen Einsatzstelle.
Die Unterlagen zum Sonderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Bundesfreiwilligendienstes.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.