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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Bohrungen nach Bundesberggesetz Anzeige
Keine Treffer
Bezeichnung:
Bohrungen nach Bundesberggesetz Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bohrungen mit Bohrstrecken über 100 m sind der zuständigen Stelle nach § 127 Bundesberggesetz (BBergG) anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Alle Bohrungen sind der zuständigen Stelle über die Bohranzeigen-Applikation im Internet anzuzeigen. Die für die Anzeige einer Bohrung benötigten Informationen werden in der vorgenannten Anwendung abgefragt.

Welche Gebühren fallen an?

Im Fall des Vorliegens einer Betriebsplanpflicht werden z. B. für die Prüfung des Betriebsplanes Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsenfällig.

Welche Fristen muss ich beachten?

vor Beginn der Arbeiten

Anzeigefrist: 2 Wochen

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Beim Abteufen von Bohrungen sind auch die nachfolgend genannten Gesetze zu beachten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse:
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon:
+49 511 643-0
Fax:
+49 511 643-2304
Kategorie(n):
Landesamt


Fotos v.o.n.u.: k.A.