Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.
Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater
schriftlicher Antrag (Original)
Sie müssen keine Fristen beachten.
Ca. 1 Monat
Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Steuerberaterkammer Niedersachsen