Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung enthalten sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.
Prüfungszeugnisse sind wichtige Dokumente. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Trotzdem kann es vorkommen, dass Prüfungszeugnisse verlorengehen. In der Regel stellt die für die jeweilige Prüfung zuständige Stelle (z.B. Kammer) gegen eine Verwaltungsgebühr eine Zweitschrift aus.
Wenn keine kammerunabhängige Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Für das Ausstellen der Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses wird üblicherweise eine Verwaltungsgebühr erhoben. Nach Prüfung der Daten erhält man einen Gebührenbescheid. Sobald dieser beglichen wurde, wird die Zweitschrift per Post zugestellt. Bescheinigungen zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Nachweise über Ausbildungszeiten) sind kostenlos.
Für das Ausstellen einer gebührenpflichtigen Zweitschrift muss in der Regel ein Antrag ausgefüllt werden.