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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Berufsausbildungsformulare - zusenden
Keine Treffer
Bezeichnung:
Berufsausbildungsformulare - zusenden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Berufsausbildung stehen den Auszubildenden und Ausbildern zahlreiche Formulare und Merkblätter zur Verfügung, um notwendige Informationen zur Ausbildung zu erhalten und Anträge fristgemäß stellen zu können. Diese Berufsausbildungsformulare sind bei den zuständigen Stellen - in der Regel bei den jeweiligen Kammern - erhältlich und werden auf Antrag den betreffenden Personen bzw. Ausbildungsbetrieben zugesandt. In zunehmendem Maße stehen solche Antragsformulare auf den Webseiten zum Download kostenlos zur Verfügung (meist als pdf- und als Word-Dokument).

Ebenso gibt es Dienstleister, die Vertragsvorlagen und Ausfüllhilfen Unternehmen online zur Verfügung stellen, um beispielsweise Berufsausbildungsverträge auf elektronischem Wege erfassen und bei den zuständigen Kammern zur Eintragung einreichen zu können.

Formulare zur Berufsausbildung sind z. B.:

  • Berufsausbildungsvertrag,
  • Ergänzungsformulare zum Berufsausbildungsvertrag,
  • Ausbilderstammblatt.  

An wen muss ich mich wenden?

Je nach Berufsausbildung sind unterschiedliche Kammern zuständig. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Adresse:
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Telefon:
0541 353-0
Fax:
0541 353-122
Kategorie(n):
Industrie- und Handelskammer


Fotos v.o.n.u.: k.A.