Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Unter überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung (ÜLU) oder überbetrieblicher Ausbildung (ÜLA) versteht man Teile der Ausbildung, die von Auszubildenden aus verschiedenen Betrieben genutzt werden, weil die einzelnen Betriebe diese Ausbildungsteile nicht selbst erbringen können. Sowohl das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als auch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) sehen vor, dass Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt werden, wenn und soweit es die Berufsausbildung erfordert. Die überbetriebliche Ausbildung ist in Deutschland ein fester Bestandteil der Berufsausbildung.
Die Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende nehmen ständig zu, da die rasche technische Entwicklung den Lernstoff umfangreicher und komplizierter macht. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können deshalb nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Spezialkenntnisse sowie technischen und technologischen Fertigkeiten vermitteln. Die überbetriebliche Ausbildung ergänzt die betriebliche Lehre und entlastet damit die Betriebe.
Die Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sind berufsspezifische, praktische Kurse. Sie werden in der Regel in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen durchgeführt. Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben teilweise selbst getragen und durch Zuschüsse des Landes und des Bundes ermäßigt.
Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
Eine gesonderte Anmeldung der Auszubildenden ist nicht erforderlich.
Die Teilnahme an allen überbetrieblichen Ausbildungsinhalten ist ein Teil der Berufsausbildung. Nur wer die Teilnahme nachweisen kann, wird zur Abschluss- oder Gesellenprüfung zugelassen.