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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Berufsanerkennung Beratung im Netzwerk-IQ
Keine Treffer
Bezeichnung:
Berufsanerkennung Beratung im Netzwerk-IQ
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Beratungsstellen des Netzwerks IQ unterstützen Sie im Anerkennungsverfahren. Anerkennungsverfahren sind oft sehr kompliziert. Manches ist für Menschen aus dem Ausland auch nur schwer zu verstehen, da sich die Berufsausbildungen des Heimatlands sehr von den deutschen Berufsausbildungen unterscheiden. Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, sollten Sie deshalb die kostenlose Beratung der Beratungsstellen für Anerkennungsverfahren in Anspruch nehmen. 

Zu diesen Fragen erhalten Sie Beratung:

  • Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
  • Wo kann ich den Antrag auf Anerkennung stellen?
  • Welche Dokumente muss ich in welcher Form einreichen?
  • Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
  • Gibt es für mich Alternativen zur Anerkennung?
  • Was kann ich tun, wenn ich keine oder eine teilweise Anerkennung erhalte?

Die Beratung erfolgt vor Ort. Vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch mit der Beratungsstelle einen Termin. Sie können den Termin telefonisch oder über E-Mail vereinbaren. Die Beratungsstelle informiert Sie dann auch über die Dokumente, die Sie mitbringen müssen.

An wen muss ich mich wenden?

RKW Nord GmbH
Günther-Wagner-Allee 17
30177 Hannover
Tel.: 0511 / 33803-29
Fax: 0511 / 33803-38 
E-Mail:  info@rkw-nord.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse mit Fächer-und Notenübersicht
  • Arbeitsnachweise, falls vorhanden (z. B. Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch)
  • Ausweis (z. B. Personalausweis, Identitätskarte) oder Aufenthaltstitel
  • Falls Sie schon einmal ein Anerkennungsverfahren beantragt haben: Briefe und Bescheide die sie von den zuständigen Behörden bereits erhalten haben.
  • Dokumente in deutscher Übersetzung, falls Sie diese bereits haben

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 

Stelle:
RKW Nord GmbH
Adresse:
Günther-Wagner-Allee 17
30177 Hannover
Telefon:
0511 3380329
Fax:
0511 3380338


Fotos v.o.n.u.: k.A.