Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch die berufliche Fortbildung erworben wurden, werden Prüfungen durchgeführt. Die zuständigen Stellen führen berufliche Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfung, Industriemeisterprüfung) durch. Dem erfolgreichen Prüfling in der beruflichen Fortbildung ist von der zuständigen Stelle ein Zeugnis auszustellen. Auf Antrag des Prüflings stellt die zuständige Stelle - bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung(en) - Zeugnisübersetzungen in englischer und französischer Sprache aus.
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihre Fortbildungsrichtung zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im) §§ 72 bis 75 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für die Durchführung von Prüfungen und Ausstellung von Prüfungszeugnissen erheben die zuständigen Stellen Gebühren. Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung können die zuständigen Stellen Gebühren erheben.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.