Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie sind als Vertriebene oder Spätaussiedler aus den deutschen Ostgebieten, den Ostblockstaaten oder als Übersiedler in die Bundesrepublik Deutschland gelangt. Für Vermögensschäden oder für den Verlust der beruflichen Existenz, die Ihnen in der Folge des 2. Weltkriegs entstanden sind, konnten Sie eine Lastenausgleichsentschädigung beantragen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Lastenausgleichsleistungen ist jedoch am 31.12.1995 abgelaufen. Am 31.12.1999 endete auch die Antragsfrist für die Gewährung von Kriegsschadensrente.
Nach dem Lastenausgleichsgesetzstanden den Geschädigten, die ihre Anträge fristgerecht eingereicht hatten, insbesondere folgende Leistungen zu:
Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.
Den Vermögensschaden oder den Verlust der beruflichen Existenz mussten Sie durch Unterlagen oder durch glaubhafte Zeugenaussagen beweisen.
keine
Bundesausgleichsamt