Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.
Wenn Sie einen deutschen Kinofilm auf DVD, Video-on-Demand oder Blu-ray Disc herausbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
Anträge können stellen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen:
keine
von Einreichung bis Förderentscheidung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr