Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Landwirtin oder Landwirt können Sie bis zu 10 Jahren vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze vorzeitig Ihre Altersrente beantragen, wenn
Das frühestmögliche Eintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 55 auf 57 Jahre angehoben.
Abschlag:
Hinzuverdienst:
Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie ohne Anrechnung auf Ihre Altersrente unbegrenzt dazuverdienen.
Die vorzeitige Altersrente für Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Die vorzeitige Altersrente für jüngere Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
Schriftliche Antragstellung:
Hinweis: Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
Antragstellung per Online-Verfahren:
Die vorzeitige Altersrente für jüngere Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner erhalten Sie auf Antrag, wenn
Zeiten aus anderen Versorgungssystemen:
Folgende Zeiten können angerechnet werden:
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Gegen den vorzeitigen Altersrentenbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung