Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Veranstaltungen nach der Viehverkehrsverordnung mit landesweiter, bundesweiter o. internationaler Beteiligung (Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art) sind vom Veranstalter unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Beginn schriftlich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Gebühren betragen je nach Aufwand 15,00 bis 500,00 Euro.
Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vor deren Beginn vom Veranstalter schriftlich anzuzeigen.
Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können Veranstaltungen beschränkt oder verboten werden.