Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen wurde befristet erteilt. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Beschäftigung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollten Sie weiterhin in der IT-Branche tätig sein und ein bestimmtes Gehalt vorweisen können.
Bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis hat die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt. Wenn die Gültigkeit der Zustimmung abgelaufen ist, muss sie für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erneut erteilt werden.
Unter Umständen wurden Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Ist dies der Fall, muss dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich nach der Dauer Ihres Arbeitsvertrags bzw. der Geltungsdauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen, wenn deren Gültigkeit bald endet.
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.
Weiterer Aufenthalt von bis zu drei Monaten
Weiterer Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Neuausstellung des Kartenkörpers
etwa sechs bis acht Wochen
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 19c Abs. 2 AufenthG
§ 19c Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 42 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 6 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport