Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen einer oder mehrerer Bodenschätze wird Ihnen zunächst für maximal 5 Jahre erteilt. Wenn diese 5 Jahre abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis um weitere 3 Jahre verlängern. Eine solche Verlängerung müssen Sie beantragen.
Es gibt 3 Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen:
Mit der Aufsuchungserlaubnis dürfen Sie noch keine technischen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Durch die Erlaubnis dürfen Sie lediglich in dem Ihnen zugesprochenen Erlaubnisfeld Bodenschätze erkunden. Eine gewerbliche Erlaubnis für einen bestimmten Bodenschatz kann nicht von einer weiteren gewerblichen Erlaubnis für denselben Bodenschatz am selben Erdoberflächenpunkt überdeckt werden.
Ausgenommen sind hierbei die wissenschaftlichen und großräumigen Aufsuchungen von bergfreien Bodenschätzen, da hier das Aufsuchungsziel ein anderes ist.
Sie können die Verlängerung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Die Verlängerung Ihrer Erlaubnis online beantragen:
Die Verlängerung Ihrer Erlaubnis schriftlich beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Damit Sie die Erlaubnis verlängern können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Gebühr für gewerbliche Zwecke beträgt zwischen 340,- bis 3420,- €, für wissenschaftliche Zwecke zwischen 170,- bis 680,-€
Kassenzeichen: siehe Bescheid
https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ni5_1_as_49.pdf
Sie müssen die Verlängerung rechtzeitig vor Auslaufen der aktuellen Erlaubnis beantragen, weil danach grundsätzlich keine Verlängerung mehr möglich ist.
Es ist direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)