Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).
Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).
Allgemeine Mietwohnraumförderung:
Modernisierung von Mietwohnraum:
Mietwohnraumförderung auf den Ostfriesischen Inseln:
Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen:
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Wohnraumförderstellen (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
und bei der Bewilligungsstelle des Landes:
NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Telefon: +49 511 30031-333
E-Mail: beratung@nbank.de
Voraussetzungen der allgemeinen Mietwohnraumförderung, der Modernisierung von Mietwohnraum und der Mietwohnraumförderung auf den Ostfriesischen Inseln:
Voraussetzungen des Erwerbs von Belegungs- und Mietbindungen:
Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank ) .
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
keine Angabe
Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz