Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Was erledige ich wo? > Dienstleistungen von A bis Z
pfeil2

Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren
Keine Treffer
Bezeichnung:
Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
  • Ausweis App 2

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 13,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 14 Tage

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Datenübermittlung wird zudem ein sicheres Verfahren verwendet, das dem modernsten Stand der Technik entspricht und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes und damit den Datenschutz gewährleistet.

Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis könnenSie auch persönlich bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragen.

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Adresse:
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon:
+49 30 18580-0
Fax:
+49 30 18580-9525


Fotos v.o.n.u.: k.A.