Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Eigentümer von ÖPNV-Verkehrsanlagen oder als Kommune beziehungsweise deren Zusammenschlüsse (Landkreise, Kommunal- und Zweckverbände) können Sie eine Zuwendung für Baumaßnahmen an Bushaltestellen beantragen.
Insgesamt können Zuwendungen für acht Bushaltestellen gemeinsam beantragt werden, solange die Gesamtkosten je Bushaltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von weniger als 100.000 Euro sind in diesem Verfahren zu beantragen, insoweit die voraussichtliche Zuwendungssumme mindestens 25.000 € beträgt.
Im Rahmen der Förderung sind folgende Einzelbestandteile einer Maßnahme zuwendungsfähig:
Die Anträge sind bis zum 31.05. eines Jahres an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) zu stellen.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Die Behörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Eine Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren können Sie für höchstens acht Baumaßnahmen zusammen beantragen
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Es fallen keine Kosten an.
Antragsfrist ist jeweils der 31.05. eines Jahres für das Folgejahr.
Die Anträge werden in der Regel im Dezember entschieden und im darauffolgenden Frühjahr bewilligt.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bei Falschangaben droht die Ablehnung oder nachträgliche Aufhebung des Bescheides, bzw. der jeweiligen Haltestelle.
Montag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
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