Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Bestimmte Güter sind in der EU mit Handelsbeschränkungen belegt. Hierzu gehören u.a. Güter mit „doppeltem Verwendungszweck“, die in Teil I, Abschnitt C, Kennungen 901 bis 999 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) aufgeführt sind.
Dies sind z.B.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr