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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

Fachlich freigegeben durch

Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Fachlich freigegeben am

27.09.2019
Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse:
Domhof 1
31134 Hildesheim
Postanschrift:
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Telefon:
05121 304-0
Fax:
05121 304-611
Öffnungszeiten:

Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Fahrstuhl:
ja
LS Hildesheim
Parkplatz:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr.":
Bus: 1,2,4 und 5
Rollstuhlgerecht:
ja


Fotos v.o.n.u.: k.A.