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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Soziotherapie für Krankenversicherte Finanzierung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Soziotherapie für Krankenversicherte Finanzierung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie sind schwer psychisch krank und nicht in der Lage, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen? Dann haben Sie als gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Soziotherapie.

Die Soziotherapie umfasst lebenspraktische Anleitungen, die Sie in die Lage versetzen, ambulante ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, Ihre Eigenverantwortung so zu stärken, dass Sie langfristig ohne soziotherapeutische Betreuung auskommen.   

Die Soziotherapie kann verordnet werden, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist.

Je Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf 120 Stunden Soziotherapie innerhalb von drei Jahren. Die Krankenkassen schließen mit geeigneten Personen oder Einrichtungen Verträge über die Versorgung mit Soziotherapie.

Teaser

Versicherte, die schwer psychisch krank sind und nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen, haben Anspruch auf Soziotherapie.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzlich versichert
  • Sie sind wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen.
  • Die Leistung muss von der Krankenkasse genehmigt sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ärztliche Verordnung

Welche Gebühren fallen an?

  • Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent für jeden Kalendertag.
  • Der Eigenanteil beträgt jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro je Behandlungstag

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent für jeden Kalendertag.

Gebühr: EUR 5,00 - 10,00

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

27.11.2020
Stelle:
GKV-Spitzenverband
Adresse:
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin


Fotos v.o.n.u.: k.A.