Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit der Fördermaßnahme Seenentwicklung werden Vorhaben unterstützt, die der Sanierung und Restaurierung von Seen (Stillgewässern) i. S. der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) dienen, um so die Qualität der Gewässer zu verbessern, den ökologischen Zustand oder das ökologische Potenzial der Gewässer zu verbessern oder zu erhalten, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes zu stärken und das natürliche Erbe zu erhalten. Hiervon profitieren nicht nur Natur und Umwelt sondern auch die Gewässernutzenden.
Berücksichtigt werden vorrangig niedersächsische Stillgewässer mit einer Fläche von mindestens 50 ha gemäß EG-WRRL und darüber hinaus auch kleinere Stillgewässer, die für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Gefördert werden Vorhaben, die der Sanierung und Restaurierung von Seen dienen und die Gewässerqualität von Seen in ökologischer und chemischer Hinsicht verbessern. Hierzu zählen folgende Vorhaben:
Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigte
Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft berücksichtigen und der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG-WRRL dienen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit dem programmverantwortlichen Ressort Antragsfristen fest. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Antragsvordrucks an die zuständige Stelle zu richten.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz