Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Für eine staatliche Anerkennung in den Berufsbereichen Diätassistenz, Ergotherapie, Hebammenwesen, Logopädie, Masseure und med. Bademeister, Physiotherapie, Orthoptisten und Podologie wenden Sie sich bitte an:
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Servicestellennr.: 0511 106-6000
Faxnr.: 0511 992870
E-Mailadresse: Service@rlsb-h.niedersachsen.de
Homepage: www.rlsb.de
Erreichbarkeit der Servicestellen:
montags bis donnerstags: 7.30 – 16.00 Uhr
freitags: 7.30-13.00 Uhr
Für eine staatliche Anerkennung in den Berufsbereichen Anästhesietechnische- und Operationstechnische Assistenz (ATA OTA), Krankenpflege, Medizinische Technologinnen und medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik, Radiologie und Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische Assistenz, Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter wenden Sie sich bitte an:
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
Kurt-Schuhmacher-Straße 21
38102 Braunschweig
Servicestellennr.: 0531 484-3333
Faxnr.: 0531 484-3216
E-Mailadresse: Service@rlsb-bs.niedersachsen.de
Homepage: www.rlsb.de
Erreichbarkeit der Servicestellen:
montags bis donnerstags: 7.30 – 16.00 Uhr
freitags: 7.30-13.00 Uhr
Eine staatliche Anerkennung für eine Schule für den Beruf Notfallsanitäter/in erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Mindestanforderungen nach § § 6 NotSanG erfüllen.
Eine staatliche Anerkennung für medizinische Technologie erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Mindestanforderungen nach § 18 MTBG erfüllen.
Eine staatliche Anerkennung für Diätassistenz, Logopädie, Masseure und med. Bademeister, Physiotherapie, Orthoptisten und Podologie erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Mindestanforderungen nach § 2 NSchGesG erfüllen.
Für den formlosen Antrag auf Neugründung einer Schule für Gesundheitsfachberufe sind folgende Angaben und Nachweise erforderlich:
Die Kosten für die staatliche Anerkennung betragen 500€ bis 2000€
Die staatliche Anerkennung erlischt, sofern ein Jahr keine Ausbildung an der Schule stattgefunden hat
Physiotherapie
Masseure und med. Bademeister
Medizinische Technologie
Orthoptik
Logopädie
Diätassistenz
Podologie
Notfallsanitäter/in
Bei einer Ablehnung der beantragten Anerkennung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Aus dieser ist die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich.
Niedersächsisches Kultusministerium
Zuständige Stellen |
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Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover |