Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das TIR-Verfahren (Transports Internationaux Routiers-Verfahren) erleichtert den internationalen Warentransport mit Straßenfahrzeugen.
Die Frachträume der Fahrzeuge werden bei Eröffnung des Verfahrens durch den Zoll verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde.
Durch die Inanspruchnahme dieses vereinfachten Versandverfahrens wird der Verwaltungsaufwand bei dem Passieren einer Landesgrenze minimiert, da nur im Start- und Zielland eine Warenkontrolle durchgeführt wird.
Wenn Sie Waren empfangen wollen, die im TIR-Verfahren befördert werden, müssen Sie den Status „zugelassener Empfänger-TIR“ beantragen.
Haben Sie den Status „zugelassener Empfänger-TIR, können Sie Waren im TIR-Verfahren an einem zugelassenen Ort empfangen und müssen Daten mit Ihrem zuständigen Zollamt austauschen. Mit dem Empfang und der Erfüllung der Förmlichkeiten endet das TIR-Verfahren.
In der Bewilligung werden die konkreten Orte genannt, auf die sich Ihre Bewilligung als „zugelassener Empfänger-TIR“ bezieht.
Waren, die im internationalen Straßenverkehr im TIR-Verfahren befördert werden, können Sie als „zugelassener Empfänger“ empfangen.
Um den Status als „zugelassener Empfänger-TIR“ zu erlangen, müssen Sie einen Antrag stellen:
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Status als „zugelassener Empfänger-TIR“ zu erlangen:
Wenn Sie kein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) sind, geben Sie zusätzlich zum Hauptantrag den ausgefüllten Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teile I bis III und V ab.
Für die Bewilligung zugelassener Empfänger-TIR entstehen keine Kosten.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Sie, wenn Sie als zugelassener Empfänger-TIR tätig werden wollen, zusätzlich über ein Verwahrlager verfügen müssen. Dieses Verwahrlager bezieht sich auf den Ort, an dem Sie die Waren in Empfang nehmen. Für den Betrieb dieses Verwahrungslagers ist eine Sicherheit zu leisten Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nummer 952/2013 Unionszollkodex). Diese Sicherheit kann nur im Rahmen einer Bewilligung Gesamtsicherheit sinnvoll geleistet werden.
Bevor Sie Waren, die im TIR-Verfahren befördert werden, empfangen, müssen Sie als Empfänger zugelassen werden.
Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 120 Tagen nach Annahme des Antrags.
Bundesministerium der Finanzen